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dieser beitrag wurde verfasst in: deutsch (ger/deu/de)

name: Seewald

vorname: Richard (Josef Michael)

wikidata-repräsentation: Q2150582

gnd-repräsentation: 118612689

biografische angaben: * 4.5.1889 Arnswalde/Neumark (heute Choszczno, Polen), † 29.10.1976 München. Vater ist Deutscher, Mutter Schweizerin. Maler, Grafiker, Illustrator und Literat. Wandbild und Glasmalerei.

Beginn eines Architekturstudiums in München 1909. Bald mit illustrativen Arbeiten erfolgreich selbständig tätig. Zahlreiche Reisen in Europa. 1911 Heirat. Erste Gemälde 1913. Berufung an die Kölner Werkschulen 1924. Seewald verlässt Deutschland 1931 und lässt sich in Ronco sopra Ascona nieder.

Nach dem Übertritt 1929 zum Katholizismus nimmt das religiöse Werk einen bedeutenden Raum im Gesamtœuvre ein. Ab 1931 entstehen zahlreiche Wandbilder, Glasmalereien und Mosaiken für Kirchen in der Schweiz und in Deutschland, und nach dem Zweiten Weltkrieg finden Seewalds Bibelillustrationen weite Verbreitung.

Der Nachlass Richard Seewalds wird von der Pro Helvetia in Form der Richard und Uli Seewald Stiftung in Ronco, sowie der Richard Seewald Stiftung am Deutschen Künstlerarchiv des Germanischen Nationalmuseums Nürnberg verwaltet. Letztere besitzt Seewalds Korrespondenz, Manuskripte, Skizzen- und Tagebücher.

«Seewald war seit 1924, als er einen Ruf an die Kölner Kunstgewerbe- und Handwerkerschule (seit 1926 'Kölner Werkschulen') angenommen und dort die Leitung der Klasse für Wandmalerei und Grafik übernommen hatte, in Köln ansässig. Im selben Jahr hatte ihm der Kölnische Kunstverein eine Einzelausstellung gewidmet; 1927 und 1930 folgten dort zwei weitere Einzelausstellungen. Außer den Werken im Hansahochhaus konnte er in Köln einige andere Wandmalereien im öffentlichen, sakralen oder privaten Bereich ausführen […]. Zu den Kölner Progressiven um Seiwert und Hoerle halle er keinen direkten Kontakt, da sich ihre Kunstauffassungen grundsätzlich unterschieden. Seewald blieb stets einer narrativen und konservativen Malweise verpflichtet.» (Schuler 2017, S. 602)